Ausfuhr

Ausfuhr
Export.
I. Begriff:1. Allgemein: Entgeltliche oder untentgeltliche Abgabe der in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Sachgüter (Sachgüter- bzw. Warenausfuhr) und/oder von Dienstleistungen (Dienstleistungsausfuhr) in  fremde Wirtschaftsgebiete. Teil des  Außenhandels.
- Gegensatz:  Einfuhr.
- 2. Deutsches Außenwirtschaftsrecht: Verbringen von Sachen und Elektrizität aus dem deutschen  Wirtschaftsgebiet nach  fremden Wirtschaftsgebieten (§ 4 AWG).
- 3. Zollrecht: Verbringen von Gemeinschaftswaren aus dem (EU-) Zollgebiet (Art. 3 ZK). Beim Verbringen von Nichtgemeinschaftswaren kommt Wiederausfuhr in Betracht.
II. Arten:1. Direkte A.:  Direktausfuhr; indirekte A.:  Ausfuhrhandel.
- 2. Sichtbare A.: A. von Waren (Sachgütern der Ernährungswirtschaft, Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren); unsichtbare A.: Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber (z.B. Vermittlungsleistungen inländischer Banken für Ausländer, Dienstleistungen für im Inland reisende Ausländer, Vertretertätigkeit für Ausländer, Vergabe von Lizenzen an Ausländer, Versicherungsleistungen, Transportleistungen).
- Vgl. auch  Auslandsgeschäft.
III. Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz:Nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes ist die A. grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, dieses Prinzip einzuschränken. Gemäß § 5 AWG dürfen außenwirtschaftliche Aktivitäten einer Beschränkung unterworfen werden, um die Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen zu erfüllen, denen das Parlament zugestimmt hat. Darüber hinaus darf die Warenausfuhr beschränkt werden, um die Bedarfsdeckung an lebenswichtigen Gütern im eigenen Lande sicherzustellen (§ 8 I AWG).
- Vgl. auch  Ausfuhrverfahren,  Boykott,  Ausfuhrverbot.
IV. Steuerrecht:Gewinne aus der A. von Waren werden üblicherweise nur im Land des Exporteurs besteuert, dagegen fallen  indirekte Steuern für die ausgeführten Waren oder Dienstleistungen typischerweise im Land des Importeurs an ( Bestimmungslandprinzip;  Ausfuhrlieferung).
V. Bedeutung/Besonderheiten:1. Bedeutung: Ausprägung der  Internationalisierungsstrategie grenzüberschreitend tätiger Unternehmungen auf der Basis unterschiedlicher  Internationalisierungsmotive.
- 2. Vorteile/Nachteile: Eine reine Ausfuhrorientierung grenzüberschreitend tätiger Unternehmungen ist weniger ressourcenaufwändig und damit risikoärmer als die Produktion im Ausland. Dem stehen jedoch die Risiken von Handelshemmnissen sowie die ausländischen Marktrisiken (z.B. Zahlungsrisiken) gegenüber. Außerdem besteht keine Möglichkeit, Faktorkostenunterschiede zwischen In- und Ausland zu nutzen. Häufig wird deshalb die Form der A. lediglich als (frühe) Phase im Rahmen des Internationalisierungsprozesses und des internationalen Wachstums gesehen.
- 3. Bei der Vorbereitung und Abwicklung von A. kommt der Ausfuhrfinanzierung besondere Bedeutung zu. Im Handel mit Geschäftspartnern weniger hoch industrialisierter Länder sind nach wie vor sog. Counter-Trades ( Kompensationsgeschäfte) verbreitet.
VI. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung: Außenhandel.

Lexikon der Economics. 2013.

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Synonyme:

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  • Ausfuhr — Ausfuhr, das Ausführen von im Lande erzeugten od. verfertigten Gegenständen. So vortheilhaft es für die Staatsökonomie ist, wenn durch einen lebhaften Handelsverkehr Natur u. Kunstproducte eines Landes gegen ihm nöthige Bedürfnisse aus andern… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausfuhr — (Export), die nach Raum, Gewicht oder Wert bemessene Warenmenge, die ein Land an andre absetzt. Die A. wird dadurch ermöglicht, daß das ausführende Land, durch Natur oder Kulturentwickelung begünstigt, die Ware billiger herzustellen vermag als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfuhr — oder Export, der Absatz von Waren aus einem Zollgebiet ins Ausland. Der Gesamtbetrag der A. eines Staates bildet mit der Einfuhr (s.d.) zusammen dessen Außenhandel. Die Differenz zwischen dem Gesamtwert der Waren A. und dem der Wareneinfuhr nennt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ausfuhr — ↑Export …   Das große Fremdwörterbuch

  • Ausfuhr — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • Export …   Deutsch Wörterbuch

  • Ausfuhr — Absatz; Export * * * Aus|fuhr [ au̮sfu:ɐ̯], die; , en: Verkauf von Waren ins Ausland /Ggs. Einfuhr/: die Ausfuhr von Weizen; die Ausfuhr fördern, drosseln. Syn.: ↑ Außenhandel, ↑ Export. Zus.: Warenausfuhr. * * * Aus|fuhr 〈f. 20; unz.〉 Verkauf… …   Universal-Lexikon

  • Ausfuhr — die Ausfuhr, en (Mittelstufe) Export von Waren Beispiele: Die Ausfuhr von Milch und Milchprodukten ist deutlich gestiegen. Die Ausfuhr von Waffen ist verboten …   Extremes Deutsch

  • Ausfuhr — Aus·fuhr die; , en; 1 nur Sg; das Verkaufen von Waren an das Ausland ≈ Export ↔ Einfuhr, Import <die Ausfuhr von Waren, Devisen; die Ausfuhr beschränken, erleichtern, verbieten> || K : Ausfuhrartikel, Ausfuhrbestimmungen, Ausfuhrerklärung,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ausfuhr — Außenhandel, Export. * * * Ausfuhr,die:Export AusfuhrExport,Überseehandel,Außenhandel …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ausfuhr, Ausfuhrhandel, Activhandel — ist im Gegensatz von dem Einfuhr oder Passivhandel der Zweig des internationalen Verkehrs, mittelst dessen die rohen Naturprodukte sowie die landwirthschaftlichen und industriellen Erzeugnisse eines Staates Absatz nach fremden Ländern finden. S.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ausfuhr(ware) — Ausfuhr(ware) …   Deutsch Wörterbuch

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